Kontrolleure seit Jahrhunderten

Überall in der Geschichte gab es sporadische Versuche, die Brauindustrie zu kontrollieren und ein Äquivalent der Qualitätskontrolle, des Reinheitsgesetzes oder nicht durchzuführen. Echte Bierfans…

Geruch des Bieres

Überall in der Geschichte gab es sporadische Versuche, die Brauindustrie zu kontrollieren und ein Äquivalent der Qualitätskontrolle, des Reinheitsgesetzes oder nicht durchzuführen. Echte Bierfans sollten diesen Abschnitt ernst nehmen!

  • Der erste Bierkontrolleur war angeblich ein Ägypter, in der Zeit des Pharaos, der den Titel eines Hauptbierprüfers trug. Es gehörte zu seinen Aufgaben, das Qualitätsniveau des Bieres beizubehalten, das für den Haushalt des Pharaos produziert wurde. Ob er bei Misserfolg bestraft wurde, findet keine Erwähnung.
  • Eine der ältesten öffentlichen Dienststellen in England ist die des »Ales-conner« oder Verkosters, ein Posten, der von William dem Eroberer im 11. Jahrhundert geschaffen wurde. Seine Absicht: Er wollte so Alepreise und -qualität stabil halten. Der Ale-conner war aber nicht nur ein Sachverständiger in Sachen Bier. Er hatte sogar die Vollmacht, eine Bierlage aus dem Verkehr zu ziehen oder ihren Verkauf zu einem geringeren Preis anzuordnen, wenn sie nicht den hohen Standards entsprach. Außer dem Verkosten, testete der Ale-conner Jungbier auf eine recht eigentümliche Weise. Gekleidet in ledernen Hosen, goss er aus einem Maß das Ale auf eine hölzerne Bank und setze sich pflichtbewusst für sage und schreibe eine halbe Stunde in die Bierpfütze. Wenn sein Hinterteil an der Bank haften blieb, wurde das Ale als zu jung und unvollständig – mit zu viel Zucker – eingestuft. Der Ale-conner konnte dann eine Strafe gegen den Brauer erheben.
  • Im Elsass des 18. Jahrhunderts, wurden gerichtlich bestellte Bierprüfer »Bierkiesers« genannt. In den Nachbarregionen von Artois und Flandern, wurden ihre Pendants Coueriers, Egards oder Eswarts tituliert. Ihr Job war das Verkosten von frisch gebrautem Bier, um sicherzugehen, dass es lokalen Standards entsprach, die sich im Reinheitsgebot widerspiegelten. Das Hinzufügen von irgendwelchen nicht genehmigten Zutaten galt als eine strafbare Handlung.

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Quelle: Deutscher Brauer-Bund e.V (www.brauer-bund.de)

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