Kartellverfahren abgeschlossen

HLW-Deidesheim: Die Kartellverfahren gegen Bierbrauer sind mit weiteren Geldbußen abgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat weitere Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von…

Quelle: Fotolia LLC (http://de.fotolia.com), Bundeskartellamt (http://www.bundeskartellamt.de)

HLW-Deidesheim: Die Kartellverfahren gegen Bierbrauer sind mit weiteren Geldbußen abgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat weitere Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231,2 Mio. € gegen die Unternehmen Carlsberg Deutschland GmbH (Carlsberg), Radeberger Gruppe KG (Radeberger), Privat-Brauerei Bolten GmbH & Co. KG (Bolten), Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG (Erzquell), Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG (Früh), Privat-Brauerei Gaffel Becker & Co. OHG (Gaffel) und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e. V. (Brauereiverband NRW) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

 

In dem durch einen Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) ausgelösten Bußgeldverfahren waren bereits zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bußgeldvolumen von 106,5 Mio. Euro ergangen (wir berichteten). Diese sind zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Insgesamt wurden bei dem Kartellverfahren Bußgelder in Höhe von rund 338 Mio. Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres.

 

Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Der Großteil der Bußgeldsumme entfällt auf die zur Dr. August Oetker KG gehörende Radeberger und auf Carlsberg als Tochter der dänischen Carlsberg Breweries A/S. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Die hohen Bußgelder sind angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen.“ Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Die Radeberger Gruppe hat bereits in einer Mitteilung den Vorwürfen des Kartellamtes widersprochen, war nicht an einer Preisabsprache beteiligt. Sie haben Einspruch eingelegt und wehrt sich gegen die Vorverurteilung in einem nun laufenden Gerichtsverfahren.

 

Quelle: Fachjournalist Herbert Latz-Weber / www.infodienst.de

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