Hallo,
ich hab mal beim Innenministerium nach gefragt, hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr .......................,
besten Dank für Ihre E-Mai vom 30. April zur Frage, ob das nächtliche Verkaufsverbot für alkoholische Getränke auch für alkoholfreies Bier gilt.
Dies ist nicht der Fall. Alkoholfreies Bier wird von der Regelung nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerialrat
Innenministerium Baden-Württemberg
Leiter des Referats 34 - Recht und Grundsatz
Dorotheenstraße 6 * 70173 Stuttgart
Tel.: (0711) 231-3360
Fax: (0711) 231-5000
Ich hoffe damit ist die Frage geklärt.
Indiesem Sinne Prost
