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Die Landesfürsten führten Biersteuern ein, die für eine schnelle Füllung ihrer Kassen sorgten. Die Klosterschenken, keine Steuern zu zahlen brauchten, beeinträchtigten diese Einnahmequelle und viele von ihnen wurden von den jeweiligen Landesfürsten kurzerhand zugemacht.
Auch wenn viele Klosterbrauereien per landesfürstlichen Beschluss dicht gemacht wurden, ist es ein wesentlicher Verdienst der Mönche, sich als Erste wissenschaftlich mit dem Bier auseinander gesetzt zu haben. So soll zum Beispiel in Brabanter Klöstern erstmalig Hopfen, dass dem Bier seine Würze und natürliche Haltbarkeit gibt, benutzt worden sein. Entsprechend lässt sich auch die Legende erklären, die dem Brabanter König Gambrinus fälschlicherweise die Erfindung des Bieres zuschreibt - er wird noch heute als Schutzpatron der Brauer verehrt. Die Verwendung von Hopfen für die Herstellung von Bier löste heftigen Streit aus, um das so genannte Grutrecht. Ein König erfindet das Bier "Im Leben ward ich Gambrinus genannt, König zu Flandern und Brabant. Ich hab aus Gersten Malz gemacht und das Bierbrauen zuerst erdacht. Drum können die Brauer sagen, dass sie einen König zum Meister haben.
Die Grut war ein Gemisch aus allerlei Kräutern, die zum Würzen des Bieres verwendet wurden. Das so genannte Grutrecht, welches einer Brauerei die Herstellung von Grut erlaubte, war die rechtliche Basis jeder Brauerei und sicherte den Braumeistern eine "Monopol"-Stellung. Durch die Verwendung von Hopfen wäre kein Grut mehr notwendig gewesen. Aus diesem Grund wurde die Verwendung von Hopfen für die Herstellung von Bier erst einmal schlicht und ergreifend verboten. Alles Neue braucht eben seine Zeit. In die Grut wanderten unter anderem: Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzel - vor allem aber auch Bilsenkraut. Manche Kräuter waren ausgesprochen giftig, andere erzeugten Halluzinationen beim späteren Biertrinker. Aus dem Bilsenkraut beispielsweise entwickeln sich, wie wir heute wissen, halluzinogene Alkaloide während des Brauprozesses. Dies dürfte ein Grund dafür gewesen sein, dass der Aberglaube eine große Rolle rund um den Braukessel spielte. Opfer dieses Aberglaubens waren vor allem die so genannten Bierhexen. Krug des Anstoßes Das „Anstoßen“ wurde, einem Gerücht zufolge, als Vertrauensbeweis im Mittelalter zur gängigen Tischsitte. In dieser Zeit war es durchaus üblich den einen oder anderen Zeitgenossen mittels einer Prise Gift vom Diesseits ins Jenseits zu befördern. Um nun in gemütlicher Runde sicher sein zu können, dass keiner der Anwesenden ein derart heimtückisches Attentat geplant hatte, stieß man mit den massiven Krügen so heftig an, dass das Bier überschwappte – in den Krug des Gegenübers wohlgemerkt. Wollte ein Attentäter oder Auftraggeber also die Gefahr meiden, selbst ein Portiönchen des verabreichten Mittelchens zu schlucken, durfte er nicht anstoßen. Wer nicht anstieß, war also verdächtig! Im Umkehrschluss heißt das: Traue nur denen, mit denen du zum Biere gesessen und angestoßen hast.
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