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Biertypen und Gattungen
 
Biertypen und Gattungen
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Wenn man Bier klassifizieren und einteilen möchte, wird man zwangsläufig mit einigen Fachbegriffen konfrontiert.

Die Einteilung in obergärig und untergärig haben wir bereits ansatzweise kennen gelernt, sie wird uns in diesem Buch noch weiter begleiten. Innerhalb dieser Bierarten gibt es jedoch eine Vielfalt von Sorten, auf die in den kommenden Seiten eingegangen wird.

Vorab sollen jedoch Begriffe wie Vollbier, Schankbier und Starkbier geklärt werden. Vollbier hat, entgegen landläufiger Meinung, wenig damit zu tun, wie schnell man durch den Genuss eines solchen Bieres den gleichnamigen Zustand erreicht. Vielmehr handelt es sich um eine Einteilung nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Die Stammwürze gibt den Extraktgehalt der Bierwürze an. Daraus bilden sich durch die Gärung gewichtsbezogen ca. 1/3 Alkohol und 1/3 Kohlensäure; 1/3 verbleibt als unvergorener Restextrakt.


Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres welcher in Grad Plato gemessen wird. Je Grad Plato beträgt der Regelsteuersatz pro Hektoliter 0,787 EUR. Dabei ist der Alkoholgehalt unerheblich. Ausgenommen von der Biersteuer ist alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5% vol).

Ein Hektoliter übliches Vollbier (z.B. Pils, Kölsch, Alt) mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet (12 x 0,787 Euro = 9,444 Euro). Das bedeutet 1,9 Cent für ein 0,2 l-Glas. Wie viel Grad Plato ein Bier hat, ist an der Bezeichnung "P xx" auf einzelnen Flaschenetiketten zu erkennen.


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