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Die US-Brauindustrie ist eine der wenigen Konsumgüterindustrien, die nicht per Gesetz angehalten sind, genaue Produktbestandteile auf den Etiketten zu verzeichnen. Ähnliches gilt auch für Europa, zumindest für Länder, wo das Reinheitsgebot nicht greift. Die Verbraucher haben überraschenderweise bei Bier kein Verlangen nach weiteren Informationen. Dabei ist selbst Wasser nicht gleich Wasser. Allein unter den vielen zulässigen Zusätzen und Konservierungsmitteln sind mehr als 50 Antioxydantien, Farbstoffe, Würzen und verschiedene Enzyme, wie Kolbenschimmeloryzae, Propylenglykol, Natriumbisulfit, Benzaldehyde, Äthylacetat und Nahrungsmittelfarbe. Und Sie dachten, dass Bier nur ein freundlich gewürztes Wasser sei? Ein echtes Qualitätsmerkmal gebrauter Biere ist dann vorhanden, wenn sie ohne jegliche chemische Zusätze und Konservierungsmittel produziert werden. Das deutsche Reinheitsgebot ist hierzu ein wichtiger Schritt. Solange aber Braugerste im Anbau mit Chemie gedüngt wird, oder Wasser mit Chlor aufbereitet ist, reicht allein die Angabe der Zutaten nicht aus. Bier ist schließlich ein Nahrungsmittel und in Maßen genossen sogar gesundheitsfördernd. Wer weitere Details über ein bestimmtes Bier erfahren möchte, sollte in einer guten Bierzeitschrift oder –buch nachlesen. Kontrolleure seit Jahrhunderten überall in der Geschichte gab es sporadische Versuche, die Brauindustrie zu kontrollieren und ein Äquivalent der Qualitätskontrolle, des Reinheitsgesetzes oder nicht durchzuführen. Echte Bierfans sollten diesen Abschnitt ernst nehmen! - Der erste Bierkontrolleur war angeblich ein Ägypter, in der Zeit des Pharaos, der den Titel eines Hauptbierprüfers trug. Es gehörte zu seinen Aufgaben, das Qualitätsniveau des Bieres beizubehalten, das für den Haushalt des Pharaos produziert wurde. Ob er bei Misserfolg bestraft wurde, findet keine Erwähnung.
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