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Etikettenpraktiken
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Die meisten Etikettenvorschriften sind per Gesetz geregelt. Dort ist länderspezifisch festgelegt, was aufgeführt sein muss oder was folglich nicht abgedruckt wird. Die meisten Biere haben einen Alkoholgehalt von 4 bis 5 Prozent. Er wird in der Regel auch angegeben, dient letztendlich dem Schutz – vor allem der jungen Verbraucher -, damit sie wissen, auf welches Abenteuer sie sich einlassen. Alkohol beflügelt schließlich die Geister und ist nichts in Kinderhand. Für Erwachsene bedeutet der Hinweis: Das Maß aller Dinge ist, dass Bier in Maßen genossen wird.

Andere Biere können auch 7 oder 8 Prozent Alkohol enthalten, und einige Auserwählte sogar 12 bis 14 Prozent. Ein Alkoholspiegel, der mit Qualitätsweinen vergleichbar ist, in der Wirkung aber oft um ein Vielfaches höher liegt. Wer einmal ein bayerisches Starkbier Bock getrunken hat, weiß, wovon hier die Rede ist.

Deutsche Etikettenvorschriften

Für deutsche Etiketten gibt es allgemeine Verordnungen, die einzuhalten sind:

Die Aussagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein, was ja logisch ist, denn chinesisch zum Beispiel wird in Deutschland von den wenigsten gesprochen. Außerdem müssen die Aussagen

  • entweder auf der Verpackung und/oder einem Aufkleber stehen.
  • Gut gesetzt und lesbar sein
  • Name, Datum, Alkoholgehalt und Inhalt müssen schnell gefunden werden können. Den Alkoholgehalt in einem Suchbild zu verstecken, wäre wahrscheinlich eine Herausforderung für jede Werbeagentur, aber wohl kaum verbraucherfreundlich.
Daneben gibt es weitere Verordnungen. Die Kennzeichnung »Bier« oder der Bierarten, z.B.: »Pils«, »Export«, »Dunkel«, »Lager«, »Märzen«, »Spezial« müssen enthalten sein. Fantasienamen sind ohne eine Kennzeichnung unzulänglich. Die Angabe des Alkoholgehalts ist zwingend vorgeschrieben, wenn er über 1,2 Vol. % beträgt. Bumm-Bumm ist zwar ein interessanter Name, der durchaus auf den Alkoholgehalt schließen lässt, erlaubt wäre es aber nicht.

Die Angabe des Alkoholgehalts erfolgt durch »% Vol.«, vorangegangen »von Alkohol« oder »alc«.

Als Toleranzwerte sind erlaubt:

  • bei 5.5 Vol. % und kleiner ± 0.5 Vol. %
  • über 5.5 Vol. % ± 1.0 Vol. %
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