US-Richtlinien beispielsweise schreiben sehr wenig auf Bieraufklebern vor. Nur die Grundlagen sind festgelegt, und diese wirken äußerst unvollständig. So wird beispielsweise:- der Name und die Adresse des Abfüllers oder des Verpackers vorgeschrieben, aber nicht notwendigerweise des tatsächlichen Brauers des Bieres. Die aktuelle Adresse kann sogar ausgelassen werden.
- Die Kategorie (Ale oder Lager) muss angegeben werden. Der Biertyp (wie Porter, Bock und so weiter) kann angegeben werden. Ironischerweise ist der Biertyp die wichtigere Unterscheidung der beiden Angaben. Die Folge: Der Verbraucher hat das Nachsehen.
- Die Buchstaben des Gesetzes sind häufig ungenau, welches Bier nun ein Ale, ein Porter oder ein Stout genannt werden kann oder nicht. Kürzlich hat ein Brauer Zuflucht gesucht und darüber nachgedacht absichtlich ein Ale wie ein Lager oder als nicht vorhandene Art zu deklarieren, um sich den Vorschriften anzupassen. Größere Verwirrung beim Verbraucher ist damit vorprogrammiert.
In der EU sind die Gesetze, mit einer wichtigen Ergänzung, ähnlich aber weitreichender: Brauer, die innerhalb der EU exportieren, müssen das Land der Herstellung, sowie den Alkoholgehalt auflisten (in Amerika nicht vorgeschrieben). Ferner ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums vorgeschrieben, etwas, dem einige der führenden US-Brauer freiwillig Folge leisten um die Kritischen unter den Bierliebhabern zu beeindrucken beziehungsweise überhaupt Absatzchancen in Europa zu haben. Deutschland geht sogar noch weiter. Die Angabe »gebraut nach deutschem Reinheitsgebot« ist für inländische Biere zwingend vorgeschrieben und es muss auch für im Inland gebraute Biere eingehalten werden.
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