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Ein Brauer, der die Vorschriften des Reinheitsgebotes bricht, um einen ungewöhnlichen Geschmack - beispielsweise mit ungemahlener Gerste, Extrazucker oder die Zugabe von etwas Fruchtaroma - zu entwickeln, sollte man also nicht gleich verteufeln. Am wichtigsten ist, dass der Brauer hochwertige Rohstoffe benutzt und nicht auf künstliche Zusätze und Konservierungsmittel setzt, um sein Produkt angeblich zu verbessern.
Das »flüssige Brot« mit dem schönen Zierrat »gebraut nach dem Reinheitsgebot«, befindet sich dennoch längst in einem starken Wettbewerb, muss sich behaupten. Auch die entsprechenden Marken untereinander bekämpfen sich regelrecht mit Zusatzhinweisen wie »gebraut aus natürlichem Quellwasser« oder »nur Naturhopfen verwendet« (kein Hopfenextrakt). Auch die wachsende Konkurrenz und der Erfolg anderer, »modernerer« Getränkegattungen machen dem beliebten Bier - gebraut nach dem Reinheitsgebot - zu schaffen. Zahlreiche Neueinführungen bringen zwar frischen Wind, gehen aber auch zulasten des »normalen« Bierkonsums. Positiv entwickelt haben sich zum Beispiel die Biermixgetränke und ihre mannigfaltigen Innovationen, nicht zuletzt aufgrund bunter Etiketten und neuer Flaschenformen. Biere und Spezialitäten aus dem In- und Ausland, die in den immer mehr bei der jüngeren Generation beliebteren Longneck-Flaschen angeboten werden, haben gute Absatzchancen. Erste deutsche Premiumbiermarkenanbieter haben diesen Trend bereits erkannt, ziehen mit, setzen auf Innovationen in Inhalt und/oder Verpackung. Verkehrte Brauwelt Nicht alle deutschen Brauer beherzigen allerdings das Reinheitsgebot. Im Frühling 1986 wurde der Brauer Helmut Keininger für die Verwendung von Chemikalien in seinem Bier festgenommen. Die Verletzung des Reinheitsgebotes wurde als so verheerend betrachtet, dass er Selbstmord in seiner Münchener Gefängniszelle begann. Drei Jungbrauer aus Berlin, allesamt Absolventen der staatlichen Versuchs- und Lehranstalt für Brauer VLB in Berlin, streiten sich derzeit mit dem Gesetzgeber um die Anerkennung eines Hanfbieres. Erst kürzlich hat die Brauerei Neuzelle ein Verfahren verloren: Sie wollte die Verwendung von Zuckercouleur in einem »historischen Bier« durchsetzen. Alle Streitereien gemein ist ein hohes Öffentlichkeitsinteresse mit hoher Werbewirksamkeit. Die ursprüngliche Kopie des Reinheitsgebotes ist übrigens auf Anfrage in der bayerischen Staatsbibliothek in München einsehbar. Das Reinheitsgebot wird nicht für Bier angewendet, das von Deutschland aus exportiert wird. Darunter einige der populärsten deutschen Biere. Sie werden nicht entsprechend dem Reinheitsgebot gebraut. Die Rezepturen sind erlaubterweise mit Zusätzen und Konservierungsmitteln für den internationalen Geschmack und für eine längere Lagerung verändert. Kein Wunder, dass viele deutsche Touristen – insbesondere US-reisende – behaupten, dass deutsche Biere im Ausland nie so gut schmecken wie die »heimischen«. Umgekehrt wird ein deutsches Bier nie so schmecken wie ein berühmtes Guinness, Heineken oder Budweiser.
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