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Köln
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Übrigens hat keine andere Stadt so viele Braustätten wie Köln, nämlich insgesamt 13. Auch wenn manche dieser Brauereien nicht mehr in Kölner Hand sind, so sind sie doch dem Kölsch treu geblieben, das die Hauptmarke aller dieser Brauereien ist. Insgesamt gibt es in Köln und Umgebung 24 Brauereien, die Kölsch brauen. Pils ist in der Stadt am Rhein nur eine Randerscheinung!

Der Kölschmarkt ist aber nicht nur aufgrund des Kölschs so besonders, sondern auch wegen des hohen Anteils an Fassbier, den die Brauereien verkaufen. Zum einen werden die unzähligen Kneipen in Köln mit Fässern beliefert, zum anderen ist es in Köln durchaus üblich zu besonderen Gelegenheiten (die in manchen Schrebergärten scheinbar wöchentlich gefunden werden), ganze Fässer Kölsch im Getränkemarkt zu erstehen. Dies ist – in dieser Größenordnung – einmalig für Deutschland.

Besonders beliebt sind hierbei die so genannten Pittermännchen – 10 Literfässer voll mit der rheinischen Spezialität. Das Bier wird übrigens nicht mit Kohlensäure gezapft, sondern läuft allein durch die Schwerkraft aus dem Fass. Auf die Haltbarkeit des Bieres muss selten geachtet werden, denn einmal angeschlagen wird ein echter Kölner den Dunstkreis des Fasses nicht verlassen, bevor es leer ist. Ein Zapfhahn gehört übrigens zur Grundausstattung der meisten Kölner Haushalte.

Kölsch ist ein obergäriges Spezialbier mit einem Stammwürzegehalt von 11 bis 12 %, ähnlich wie Pils. Es ist hell, blank und hopfenbetont. Es ist leicht herb, süffig und sehr bekömmlich. Dummerweise wird es nicht vom Arzt verschrieben, aber die Zeiten können sich ändern ...


Die Kölschkonvention
Seit langem (um genau zu sein seit 1962) gab es zwischen den Brauern einen regelrechten Kleinkrieg darüber, was ein Kölsch ist, wie man es herstellt und wo es gebraut werden darf.
Endgültige Klärung brachte 1980 ein Richterspruch, der besagte, dass Kölsch nicht nur eine Biersorte, sondern auch eine Herkunftsbezeichnung ist. Entsprechend dürften nur in Köln ansässige Brauereien Kölsch brauen und vertreiben. Ausgenommen wurden nur die Brauereien, die schon jahrzehntelang Kölsch brauten, auch wenn sie nicht in Köln ansässig waren.
1986 wurde dieser Richterspruch von den Kölschbrauern in einer Richtlinie schriftlich niedergelegt – der Kölschkonvention. Sie regelt sehr genau, wer wo Kölsch brauen darf. Sie enthält Wettbewerbsregeln genauso wie Verpackungsvorschriften.
Die Kölschkonvention hat Gesetzesrang und wurde vom Bundeskartellamt anerkannt – ein einmaliger Schutz für eine Biersorte!
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